- vorversterben
- vor|ver|ster|ben (besonders Rechtssprache vor einer bestimmten anderen Person sterben)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
vorversterben — vor|ver|ster|ben <st. V; ist (bes. Rechtsspr.): vorher, vor einer bestimmten anderen Person versterben: Kinder hatte die Erblasserin nicht, und ihr Ehemann war vorverstorben … Universal-Lexikon
Morgengabe — ist eine in Bezug auf die Ehe vorgenommene Zuwendung von Geld oder Gütern des Bräutigams an die Braut. Sie ist heute noch in islamischen Rechtsordnungen von Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Deutscher Rechtskreis 1.1 Brauch 1.2 Recht … Deutsch Wikipedia